Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehung zwischen Luise5 Boardinghouse (Betreiber: Dr. Friedrich Betzer), Luisenstr. 5, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221 / 6556114, (im Folgenden „Luise5“) und dessen Gästen (im Folgenden „Gast“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, Luise5 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Nutzt der Gast während seines Aufenthaltes den von Luise5 zur Verfügung gestellten Internetzugang gelten ergänzend die diesbezüglichen Nutzungsbedingungen, die der Gast mit den Zugangsdaten ausgehändigt bekommt.

§ 2 Vertragsschluss und Verfügbarkeit

(1) Der Gast kann die von Luise5 angebotenen Appartements für den gewünschten Nutzungszeitraum auswählen. Über den Button „ Jetzt zahlungspflichtig buchen“ gibt er eine verbindliche Buchung ab. Vor Abschicken der Buchung kann der Gast die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Gast durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von Luise5 Boardinghouse und von lodgit“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Buchung aufgenommen hat.

(2) Luise5 schickt daraufhin dem Gast eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Gasts nochmals aufgeführt wird und die der Gast über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung bei Luise5 eingegangen ist und stellt keine Annahme der Buchung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Luise5 zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Anreise, wird der Vertragstext (bestehend aus Buchung, AGB und Buchungsmitteilung) dem Gast von Luise5 auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt bzw. übergeben

Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Ist zum Zeitpunkt der Buchung des Gasts für den gewünschten Zeitraum ein geeignetes Appartement nicht verfügbar, sieht Luise5 von einer Buchungsbestätigung ab, Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

§ 3 Preise

Alle Preise, die auf der Website von Luise5 angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Gast kann bei einer Online-Buchung die Zahlung ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat, vornehmen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur möglich, wenn Luise5 vor Vertragsschluss ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.

(2) Der zu zahlende Gesamtbetrag ist bei Online-Buchungen sofort nach Erhalt der Buchungsmitteilung fällig. Der Gast hat unmittelbar nach Erhalt der Buchungsmitteilung eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages binnen vorgegebener Frist zu leisten. Stellt der Gast eine geeignete Sicherheit, kann Luise5 sich nach freiem Ermessen mit einer späteren Zahlung einverstanden erklären.

(3) Bei telefonischer Buchung oder Buchung per E-Mail kann der Kunde alternativ auch per Banküberweisung zahlen.

(4) Bei telefonischer Buchung oder Buchung per E-Mail wird der Betrag fällig, sobald Luise5 die Annahmeerklärung des Kunden zugegangen ist (Vertragsschluss). Der Gast hat eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages binnen vorgegebener Frist, nicht jedoch vor Vertragsschluss zu leisten. Stellt der Gast eine geeignete Sicherheit, kann Luise5 sich nach freiem Ermessen mit einer späteren Zahlung einverstanden erklären.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Wegen eines Rechts auf Minderung kann der Gast ohne Einschränkung mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(2) Im Übrigen kann der Gast nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unbeschadet von Abs. 1 kann der Gast nur wegen Gegenforderungen, die auf dem Nutzungsverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(3) Das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB bleibt unberührt.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Gasts auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gasts aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Luise5 beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Luise5 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Gasts aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Luise5, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Benutzung

(1) Der Gast darf das gebuchte Appartement nur zu Wohnzwecken nutzen.

(2) Mit Rücksicht auf die Belange von Luise5, die Gesamtheit der Gäste und im Sinne einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Boardinghouse bedarf der Gast der vorherigen Zustimmung von Luise5, wenn er

  1. sein Appartement oder einen Teil hiervon entgeltlich oder unentgeltlich Dritten überlassen will;
  2. das Appartement zu anderen als Wohnzwecken nutzen oder nutzen lassen will;
  3. ein Tier halten will.

(3) Luise5 kann die erteilte Zustimmung widerrufen, wenn mit ihr verbundene Auflagen nicht eingehalten, andere Gäste belästigt werden oder der Betrieb des Boardinghouse beeinträchtigt wird.

§ 8 Instandhaltung

(1) Der Gast verpflichtet sich, sein Appartement und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.

(2) Zeigt sich ein Mangel oder wird eine Vorkehrung zum Schutz des Appartements oder des Boardinghouse gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Gast dies Luise5 unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Gast haftet für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden. Insoweit haftet der Gast auch für Personen, die sie mit seinem Willen in seinem Appartement aufhalten oder ihn aufsuchen. Der Gast hat zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der abgegrenzten räumlichen Bereich liegt; das gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die mehrere Gäste gemeinsam benutzen.

§ 9 Hausordnung

(1) Der Gast verpflichtet sich zur Wahrung des Hausfriedens und zur Rücksichtnahme, insbesondere auf andere Gäste.

(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen gilt die ausgehängte Hausordnung.

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Luise5 erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Gasts. Luise5 beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Gasts wird Luise5 Bestands- und Nutzungsdaten des Gasts nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Gasts wird Luise5 Daten des Gasts nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) In Bezug auf Einwilligungen des Gasts und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Luise5 jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

Stand, 17.04.2015